Der letzte WILLE eines verstorbenen Menschen entspricht nicht immer dem WOLLEN der Hinterbliebenen. Umso wichtiger ist es, seinen Nachlass zeitgerecht und unmissverständlich zu regeln.

Testament

Das Testament ist wohl die häufigste Form einer letztwilligen Anordnung mit welcher man zu Lebzeiten bestimmt, an wen nach dem Tod sein Vermögen fallen soll. Es wird vor allem dann errichtet, wenn damit die gesetzliche Erbfolge abgeändert werden sollte.

Das Testament ist eine einseitige, jederzeit widerrufbare und abänderbare Anordnung die nie zu früh, aber häufig zu spät verfasst wird.

Mit dem Testament soll eine bestimmte Vermögensaufteilung unter den Erben erfolgen und gleichzeitig Streit vermieden werden.

In Testamenten sollen einfache, präzise und eindeutige Formulierungen verwendet werden, weil durch unklare Formulierungen unter den Erben Differenzen über die Auslegung entstehen können.

Das Testament sollte leicht auffindbar sein, wenn möglich bei einem Notar hinterlegt werden, der dann auch die Registrierung im Zentralen Österreichischen Testamentsregister (ZTR) veranlasst.