Zum Zeitpunkt der Hochzeit wird jede Ehe „fürs ganze Leben“ geschlossen. In der Realität sind Scheidungen – leider – längst keine Ausnahmefälle mehr. Klare vermögensrechtliche Vereinbarungen helfen im schlimmsten Fall schmerzliche (und teure) Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Familie

Das Familienrecht ist in den letzten Jahrzehnten einem Wertewandel unterlegen, der sich vor allem in einer geänderten Einstellung zur Ehe und Familie äußert. Das patriarchische Ehemodell ist der partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft gewichen.

Obwohl die Ehe auf Dauer angelegt ist, ist sie nicht mehr – wie früher – unauflösbar. Gerade durch das Eherechtsänderungsgesetz 1978 hat das Scheidungsrecht einen grundlegenden Wandel erfahren und wurde unter anderem auch zu diesen Zeitpunkt die einvernehmliche Scheidung gesetzlich verankert.

Die Lebensgemeinschaft als soziale Lebensform nimmt immer weiter zu. Außer in vereinzelten Bestimmungen gibt es im österreichischen Recht keine gesetzliche Regelung der Lebensgemeinschaft. Wer nun glaubt er erspart sich durch das Eingehen einer Lebensgemeinschaft Streitigkeiten die bei einer Eheauflösung ausgetragen werden müssen, der irrt jedoch. Gerade weil die Rechten und Pflichten in der Ehe, aber auch die Scheidung und die vermögensmäßige Auseinandersetzung so genau geregelt werden, sind diese Streitigkeiten kalkulierbar und bieten vor allem dem sozial Schwächeren Schutz. Da für die Lebensgemeinschaft diese familienrechtlichen Regelungen fehlen ist das Austragen von vermögensrechtlichen Streitigkeiten die sich nach Auflösung der Lebensgemeinschaft ergeben mit einem weitaus größerem Risiko behaftet. Es erhebt sich die Frage, ob man durch einen Vertrag solche familienrechtlichen Bestimmungen nachempfinden und sich somit materiell absichern kann, insbesondere in unterhaltsrechtlichen und vermögensrechtlichen Belangen.