So leicht der Satz „Wir gründen eine Firma“ von den Lippen geht, so schwerwiegend können die Folgen einer unüberlegten Wahl der Gesellschaftsform sein. Der Notar weiß über die unterschiedlichen Möglichkeiten Bescheid und berät nicht nur in Hinblick auf steuerliche Vor- und Nachteile.  

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht hat durch die ständigen Veränderungen unternehmerischer Aktivitäten in Österreich eine besondere Bedeutung erlangt.

Das österreichische Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen Gesellschaftstypen besteht darin, dass bei den Personengesellschaften zumindest eine natürliche Person persönlich mit dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet.

Die persönliche Haftung wird bei den Kapitalgesellschaften ersetzt durch das Mindestkapital, das bei Gründung der Gesellschaft vorhanden sein muss. Die Aufbringung und Erhaltung des Kapitals werden durch eine Vielzahl an Bestimmungen geschützt.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass bei den Personengesellschaften nur Gesellschafter Geschäftsführer werden können (Selbstorganschaft). Bei den Kapitalgesellschaften können auch Nichtgesellschafter Geschäftsführer werden. Es ist also Fremdorganschaft möglich.

Die praktische Bedeutung der GmbH ist äußerst groß. Im Firmenbuch sind mehr als 100.000 GmbHs eingetragen. Dies entspricht einem Anteil von knapp 64% aller im Firmenbuch eingetragener Personen- und Kapitalgesellschaften.